91/14/0156•Verwaltungsgerichtshof 91/14/0156
91/14/0156Supremo Tribunal Administrativo22 de out. de 1991
Beweismittel Auskünfte Bestätigungen Stellungnahmen
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzmehrbegehren wird abgewiesen.
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