91/13/0128•Verwaltungsgerichtshof 91/13/0128
91/13/0128Supremo Tribunal Administrativo22 de dez. de 1993
Die zu 91/13/0128 protokollierte Beschwerde wird im Umfang der Anfechtung der Absprüche des dort angefochtenen Bescheides über die Abweisung von Anträgen auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen für 1989 und 1990, je samt Folgejahren, zurückgewiesen;
Im übrigen werden beide Beschwerden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 6.070,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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