91/13/0092•Verwaltungsgerichtshof 91/13/0092
91/13/0092Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1993
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Abspruch über den Einheitswert des Betriebsvermögens zum 1. Jänner 1987 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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