91/12/0025•Verwaltungsgerichtshof 91/12/0025
91/12/0025Supremo Tribunal Administrativo16 de nov. de 1994
Gutachten Verwertung aus anderen Verfahren
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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