91/11/0069•Verwaltungsgerichtshof 91/11/0069
91/11/0069Supremo Tribunal Administrativo29 de out. de 1991
Überschreiten der Geschwindigkeit
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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