91/11/0031•Verwaltungsgerichtshof 91/11/0031
91/11/0031Supremo Tribunal Administrativo24 de set. de 1991
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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