91/11/0025•Verwaltungsgerichtshof 91/11/0025
91/11/0025Supremo Tribunal Administrativo17 de nov. de 1992
Inhalt des Wiederaufnahmeantrages Kassatorische Entscheidung Formalentscheidung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Der Antrag des Beschwerdeführers vom 24. November 1989 auf Bewilligung der Wiederaufnahme des mit Bescheid des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 3. September 1987, Zl. 450.066/8-IV/5/87, abgeschlossenen Verfahrens wird zurückgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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