91/10/0206•Verwaltungsgerichtshof 91/10/0206
91/10/0206Supremo Tribunal Administrativo28 de set. de 1992
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der Erstbeschwerdeführerin wird abgewiesen.
Die vom Tiroler Landesumweltanwalt zur Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers eingebrachte Gegenschrift und das entsprechende Kostenbegehren werden zurückgewiesen.
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