91/10/0133•Verwaltungsgerichtshof 91/10/0133
91/10/0133Supremo Tribunal Administrativo15 de jun. de 1992
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Ermessen Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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