91/10/0092•Verwaltungsgerichtshof 91/10/0092
91/10/0092Supremo Tribunal Administrativo29 de out. de 1992
Beweismittel Sachverständigenbeweis
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.330,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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