91/10/0085•Verwaltungsgerichtshof 91/10/0085
91/10/0085Supremo Tribunal Administrativo13 de dez. de 1993
Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Gegenschrift der XY-Apotheke Mag. B-KG, vertreten durch Dr. E, Rechtsanwalt in I, wird zurückgewiesen.
Kosten werden nicht zugesprochen.
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