91/09/0190•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0190
91/09/0190Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1992
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Der Punkt 1 des angefochtenen Bescheides wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben; im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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