91/09/0148•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0148
91/09/0148Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Spruch und Begründung Begründung von Ermessensentscheidungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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