91/09/0132•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0132
91/09/0132Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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