91/09/0098•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0098
91/09/0098Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Geldstrafe und Arreststrafe Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Umfang der Abänderungsbefugnis Reformatio in peius Begründung von Ermessensentscheidungen
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Abspruches über die Ersatzfreiheitsstrafe wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.