91/09/0077•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0077
91/09/0077Supremo Tribunal Administrativo6 de jun. de 1991
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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