91/09/0055•Verwaltungsgerichtshof 91/09/0055
91/09/0055Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei (Der Bund) hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei sowie das Kostenbegehren der belangten Behörde werden abgewiesen.
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