91/08/0172•Verwaltungsgerichtshof 91/08/0172
91/08/0172Supremo Tribunal Administrativo20 de out. de 1992
Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1 Sondervereinbarung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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