91/08/0063•Verwaltungsgerichtshof 91/08/0063
91/08/0063Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1994
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Gewinnbeteiligung Kollektivvertrag Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Tiroler Gebietskrankenkasse Aufwendugen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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