91/08/0033•Verwaltungsgerichtshof 91/08/0033
91/08/0033Supremo Tribunal Administrativo12 de mai. de 1992
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 505,-- und dem Erstmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren des Erstmitbeteiligten wird abgewiesen.
Die Gegenschrift der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter in 1092 Wien, Roßauer Lände 3, wird zurückgewiesen.
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