91/07/0154•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0154
91/07/0154Supremo Tribunal Administrativo22 de jun. de 1993
sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Instanzenzug Inhalt der Berufungsentscheidung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.