91/07/0138•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0138
91/07/0138Supremo Tribunal Administrativo10 de mar. de 1992
Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete Gesetzesbestimmung Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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