91/07/0093•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0093
91/07/0093Supremo Tribunal Administrativo29 de out. de 1991
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von je S 10.680,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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