91/07/0076•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0076
91/07/0076Supremo Tribunal Administrativo19 de set. de 1994
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
Der angefochtene Bescheid wird, soweit er sich auf die beiden Beschwerdeführer JA und LA bezieht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den beiden Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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