91/07/0057•Verwaltungsgerichtshof 91/07/0057
91/07/0057Supremo Tribunal Administrativo8 de out. de 1991
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein Besondere Rechtsgebiete VVG
Der angefochtene Bescheid wird, soweit mit ihm ein Auftrag zur Kostenvorauszahlung erteilt worden ist, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.630,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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