91/06/0207•Verwaltungsgerichtshof 91/06/0207
91/06/0207Supremo Tribunal Administrativo2 de jul. de 1992
Planung Widmung BauRallg3 Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4 Zurückweisung wegen entschiedener Sache Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen von S 3.035,-- und der zweitmitbeteiligten Partei Aufwendungen von S 11.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren der zweitmitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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