91/06/0205•Verwaltungsgerichtshof 91/06/0205
91/06/0205Supremo Tribunal Administrativo12 de mar. de 1992
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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