91/06/0074•Verwaltungsgerichtshof 91/06/0074
91/06/0074Supremo Tribunal Administrativo15 de dez. de 1994
Rechtsverletzung sonstige Fälle Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- sowie den erst- und zweitmitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 12.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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