91/06/0043•Verwaltungsgerichtshof 91/06/0043
91/06/0043Supremo Tribunal Administrativo12 de mar. de 1992
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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