91/05/0093•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0093
91/05/0093Supremo Tribunal Administrativo17 de set. de 1991
Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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