91/05/0061•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0061
91/05/0061Supremo Tribunal Administrativo17 de set. de 1991
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1 Beweismittel Sachverständigenbeweis Besonderes Fachgebiet Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild Landschaftsbild
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Oberösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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