91/05/0014•Verwaltungsgerichtshof 91/05/0014
91/05/0014Supremo Tribunal Administrativo18 de jun. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- sowie dem Erst- und der Zweitmitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.350,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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