91/04/0314•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0314
91/04/0314Supremo Tribunal Administrativo31 de mar. de 1992
Inhalt der Berufungsentscheidung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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