91/04/0281•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0281
91/04/0281Supremo Tribunal Administrativo25 de fev. de 1992
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als mit ihm der Beschwerdeführerin L Verpflichtungen auferlegt wurden, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.420,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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