91/04/0273•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0273
91/04/0273Supremo Tribunal Administrativo25 de fev. de 1992
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.