91/04/0241•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0241
91/04/0241Supremo Tribunal Administrativo19 de out. de 1993
Formgebrechen behebbare Beilagen Gewerberecht Verbesserungsauftrag Ausschluß Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Erforschung des Parteiwillens Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.510,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.