91/04/0199•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0199
91/04/0199Supremo Tribunal Administrativo22 de dez. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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