91/04/0196•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0196
91/04/0196Supremo Tribunal Administrativo21 de set. de 1993
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher Bescheid Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Formgebrechen behebbare Beilagen Verbesserungsauftrag Bejahung Berufungsverfahren Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide Allgemein Mängelbehebung Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des Berufungsbescheides Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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