91/04/0123•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0123
91/04/0123Supremo Tribunal Administrativo21 de set. de 1993
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtliche Beurteilung
Die Beschwerde wird, insoweit sie von der Zweitbeschwerdeführerin eingebracht wurde, zurückgewiesen.
Die Zweitbeschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Auf Grund der Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Erstbeschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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