91/04/0009•Verwaltungsgerichtshof 91/04/0009
91/04/0009Supremo Tribunal Administrativo28 de mai. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Strafverfahren Rechtswidrigkeit von Bescheiden
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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