91/03/0303•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0303
91/03/0303Supremo Tribunal Administrativo29 de jan. de 1992
Sachverständiger Arzt Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Abspruches über die Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a StVO wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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