91/03/0285•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0285
91/03/0285Supremo Tribunal Administrativo26 de fev. de 1992
Ermessen Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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