91/03/0263•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0263
91/03/0263Supremo Tribunal Administrativo30 de out. de 1991
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Beweismittel Beschuldigtenverantwortung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Land Salzburg Auwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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