91/03/0254•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0254
91/03/0254Supremo Tribunal Administrativo29 de jan. de 1992
Alkotest Verweigerung Alkotest Zeitpunkt Ort
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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