91/03/0169•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0169
91/03/0169Supremo Tribunal Administrativo17 de jun. de 1992
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Meldepflicht Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.