91/03/0095•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0095
91/03/0095Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1991
Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG Beschwerdeerhebung an VwGH Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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