91/03/0061•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0061
91/03/0061Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1991
Ablehnung eines Beweismittels Beweismittel Skizzen Audio-Visuelle Medien Beweismittel Urkunden Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Feststellen der Geschwindigkeit freie Beweiswürdigung Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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