91/03/0059•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0059
91/03/0059Supremo Tribunal Administrativo18 de set. de 1991
Grundsatz der Gleichwertigkeit Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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