91/03/0055•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0055
91/03/0055Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1991
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erlässe Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Sachverhalt Neuerungsverbot Besondere Rechtsgebiete
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Tirol hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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