91/03/0033•Verwaltungsgerichtshof 91/03/0033
91/03/0033Supremo Tribunal Administrativo3 de jul. de 1991
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Ablehnung eines Beweismittels
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Spruchpunkt I wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.570,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu eretzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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